Um die Endverbraucher kurzfristig von den stark gestiegenen Energiekosten zu entlasten, hat der Gesetzgeber den Wegfall der EEG-Umlage zum 01.07.2022 beschlossen. Die EEG-Umlage ist ein Preisbestandteil des Arbeitspreises auf der Stromrechnung. Sie diente seit dem Jahr 2000 dem Ausbau und der Finanzierung von erneuerbaren Energien.
Unser Arbeitspreis für Strom reduziert sich ab dem 01.07.2022 um 4,43 Cent je Kilowattstunde (Brutto).
Sie müssen nichts weiter tun. In Ihrer nächsten Jahresabrechnung wird eine Verbrauchsabgrenzung zum 30. Juni 2022 vorgenommen.
Alternativ können Sie uns gerne Ihren Zählerstand zum 30. Juni 2022 mitteilen.