Sehr geehrte Mitglieder der Elektrizitätsgenossenschaft Hasbergen eG,
im Zuge der bereits eingegangenen Antwortkarten bezüglich der Einladung zur außer-
ordentlichen Generalversammlung am 26.10.2022 kam es zu folgenden Mitteilungen:
- Personen haben sich gemeldet, welche nicht Mitglied sind. Bitte überprüfen Sie somit den Status der Mitgliedschaft und lassen sich für den
Fall einer Vertretung eine Voll-macht vom Mitglied ausstellen (siehe unten).
- Es wurden mehrere Personen zusätzlich zum Mitglied gemeldet (Beispiel: Ehepartner, Familienmitglieder)
Da diese Versammlung eine außerordentliche Generalversammlung wird, sind lediglich die Mit-glieder unserer Genossenschaft zur Teilnahme an der Generalversammlung eingeladen.
Bitte halten Sie für die Identifikation am Einlass einen Lichtbildausweis (z.B.: Personalausweis, Führerschein, o.ä.) bereit.
Nicht-Mitglieder können nicht an der außerordentlichen Generalversammlung teilnehmen. Und pro Mitglied ist lediglich die Teilnahme einer stimmberechtigten Person möglich.
Für den Fall, dass Sie nicht in der Lage sind an unserer außerordentlichen Generalversammlung teilzunehmen, haben Sie die Möglichkeit, einen stimmberechtigten Vertreter zu benennen. Hier-für benötigt der stimmberechtigte Vertreter am Tag der Generalversammlung eine schriftliche Vollmacht des Mitglieds (gemäß Satzung §26 (4) und (5):
„Mitglieder, deren gesetzliche Vertreter oder zur Vertretung ermächtigten Gesellschafter, können sich durch Bevollmächtigte vertreten lassen. Mehrere Erben eines verstorbenen Mit-glieds (§ 7) können das Stimmrecht nur durch einen gemeinschaftlichen Bevollmächtigten aus-üben. Ein Bevollmächtigter kann nicht mehr als zwei Mitglieder vertreten. Bevollmächtigte können nur Mitglieder der Genossenschaft, Ehegatten, Eltern, Kinder oder Geschwister eines Mitglieds sein oder müssen zum Vollmachtgeber in einem Gesellschafts- oder Anstellungsver-hältnis stehen. Personen, an die die Mitteilung über den Ausschluss abgesandt ist (§ 9 Abs. 5), können nicht bevollmächtigt werden. Stimmberechtigte gesetzliche bzw. ermächtigte Vertreter oder Bevollmächtigte müssen ihre Vertretungspflicht auf Verlangen des Versammlungsleiters schriftlich nachweisen.“).
Mit freundlichen Grüßen
Vorstand und Aufsichtsrat der Elektrizitätsgenossenschaft Hasbergen eG